2012 Geld-Vertragskonstrukt von H Kratzmann

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Kommentierung des Traktates „Das Geld: Vertragsobjekt, Rechtskonstrukt und ökonomische Größe – Versuch einer interdisziplinären Erfassung der Erscheinung ´Geld´“. von Dr.jur. Horst Kratzmann, erschienen im Verlag Books on Demand, Norderstedt, ISBN 3-8334-0652-6, 2004

Hauptartikel

Allein die Ansätze im Buchtitel verstoßen gegen das Prinzip der kategorischen Trennung von realen Objekten und deren Eigenschaften. Ganz sicher ist Geld ein Objekt, sicherlich auch ein Objekt, welches in rechtlichen und vertraglichen Regelungen behandelt wird. Es kann aber nicht gleichzeitig Objekt und Eigenschaft (hier im Sinne von ´ökonomischer Größe´) sein. Bereits im Titel kommt also zum Ausdruck, daß Herr Kratzmann nicht zwischen objektiver Realität und deren Eigenschaften unterscheiden kann.
Selbst im BGB wird von Geld als Sache geredet (§ 607 BGB). Und was eine Sache ist, wird auch im BGB definiert, siehe BGB §§ 90, 91 und 92.

Anbei eine Korrektur der wesentlichen Irrtümer

„Buch- und Giralgeld sind rein rechtliche Konstrukte, welche an keinerlei materielle Substanz mehr gebunden sind, sich aber in das Währungsrecht einfügen müssen.“ HK,S.15

Ich würde mir so sehr wünschen, daß sich Herr Kratzmann in Zukunft nur noch von rein rechtlichen Konstrukten ernähren würde. Mal sehen, wie lange er das überlebt. Herr Kratzmann ist Opfer der idealistischen Verwechslung von Realität, Abstraktion und Abbild. Er versucht von den Abbildungen (rechtliche Konstrukte, Buchgeld, Giralgeld) auf die Realität (Geld) zu schließen. Dieser Versuch ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil der Weg von der Realität zur Abbildung eine unumkehrbare Einbahnstraße ist.

„Das Währungsrecht stellt die rechtlichen Instrumente für die Schöpfung von Zentralbankgeld bereit und überträgt der Zentralbank im selben Akt die Aufgaben der Währungssicherung vermittels der kontrollierten Bereitstellung dieses in Banknoten verkörperbaren Rechtskonstruktes.“ HK,S.15

siehe Kommentierung im Artikel Lexoekon/Währungsrecht

„Die Geldpolitik betreibt die Kunst einer bedarfsadäquaten wie währungssichernder …, welche das Ausmaß des märkteräumenden Geldbestandes zu ergründen versucht und trotzdem den rechtlichen Rahmen für die Währungssicherung auszufüllen hat.“ HK,S.15

Herr Kratzmann, was verstehen Sie unter ´Währungssicherung´??? Kommentar zum ´märkteräumenden Geldbestand´ siehe Artikel Gleichgewichtstheorie

„Wenn ein Kreditinstitut eine Produktion finanziert, refinanziert es sich selbst über die Beleihung eines Handelswechsels.“ HK,S.20

Mit dem Handelswechsel sichert sich das Kreditinstitut die leistungslose Aneignung der Produkte. Die Herstellung der Euros (meistens eEuros) hat das Kreditinstitut so gut wie überhaupt keine Arbeitszeit gekostet. In den hergestellten Produkten steckt aber menschliche Arbeitszeit – und diese eignet sich das Kreditinstitut mit der Beleihung eines Handelswechsel an.

„Eine Recheneinheit ist kein Geld, kein Wert.“ HK,S.28

Auf Seite 63 ist die Recheneinheit dann wieder Geld. Ist eine Recheneinheit nun Geld oder nicht? Schauen wir uns die Sache mal näher an: Bei Geld handelt es sich um eine reale Menge. Reale Mengen haben immer eine kleinste, nicht weiter teilbare Mengeneinheit. Bei einer Schafherde ist die kleinste, nicht weiter teilbare Mengeneinheit 1 Schaf. Mit dieser kleinsten Mengeneinheit kann man nun rechnen: 1 Schaf + 1 Schaf = 2 Schafe. Beim Geld ist es genauso: 1 Euro ist die kleinste Mengeneinheit der Euromenge. Mit dieser Mengeneinheit kann man ebenso rechnen wie mit den Schafen: 1 Euro + 1 Euro = 2 Euro. Wenn wir Recheneinheit also mit Mengeneinheit übersetzen, dann kann eine Recheneinheit also durchaus Geld sein! Wenn wir eine Recheneinheit als Mengeneinheit definieren, dann kann sie natürlich keine Größeneinheit sein! An dieser Stelle hat Herr Kratzmann also recht: eine Recheneinheit ist kein Wert, aber sie kann einen Wert haben. 1 Euro wiegt z.B. 7,5 g, dann sind die 7,5 g das Gewicht eines Euros. Herr Kratzmann verwendet das Wort ´Wert´ hier vermutlich im Sinne einer Größe. Als ökonomische Basisgrößen haben wir den Gebrauchswert, den Produktwert und den Tauschwert identifiziert. (Mehr dazu in der Subdomain Konsikon). Interpretieren wir das Wort ´Recheneinheit´ aber als Größeneinheit, dann kann die Recheneinheit kein Geld mehr sein, weil Größeneinheit eben nur Eigenschaften realer Mengen widerspiegeln aber nicht die Menge selber sind. Natürlich kann man auch mit Größeneinheiten rechnen: Wenn die beiden Schafe jeweils 50 kg wiegen, dann wären 50 kg + 50 kg = 100 kg. Die Größeneinheit 1 kg ist aber etwas anderes als 1 Schaf. Das Gleiche gilt für den Euro. Wenn zur Herstellung einer Euromünze 1 Minute menschliche Arbeitszeit notwendig ist, dann sind zur Herstellung von zwei 1-Euro-Münzen 1 Minute + 1 Minute = 2 Minuten menschliche Arbeitszeit notwendig. Herr Kratzmann muß sich halt nur entscheiden, ob er Recheneinheit entweder als Mengeneinheit oder als Größeneinheit verwenden will. Beides zugleich geht aber nicht, weil Mengen und Größen völlig verschiedene Kategorien sind!

„Geld als vertragstypische Gegenleistung. Das Schuldrecht nach BGB und HGB handelt vom Geld, weil Geld fast überall die Gegenleistung der einen Vertragspartei darstellt.“ HK,S.32

Lieber Herr Kratzmann, es tut mir leid, wenn ihr mikrojuristisch geprägtes Hirn bei Gegenleistung nur in Geld denken kann. Ich (und selbst ihre Gesetze) müssen Ihnen leider widersprechen. Eine Gegenleistung kann auch ein Sack Kartoffeln, ein Gramm Gold oder ein Diamant sein. Im Kaufvertrag (BGB § 433) ist nur von Zahlung eines Kaufpreises die Rede. Preis und Geld müssen aber nicht zwangsläufig das Gleiche sein! (siehe Definitionen im Lexoekon). Der Mietvertrag (BGB § 535) spricht nur von einer Entrichtung der ´vereinbarten Miete´. Auch hier müssen Miete und Geld nicht unbedingt das Gleiche sein. Im Gegenteil, das Gesetz spricht sogar von der Möglichkeit zur Verwendung von ´werthaltigen Sachen´ statt Geld zur Zahlung. Genauso ist es bei der ´Vergütung´ im Dienstvertrag (BGB § 611) und im Werkvertrag (BGB § 631). Damit stürzt ihre Annahme, daß man mit der Verpflichtung zur Zahlung unbedingt auch ein Kreditinstitut braucht, was einen die Euros zur Verfügung stellt (HK,S.28,Abs.e) in sich zusammen.

„Der Empfänger einer Ware oder Leistung kann sich grundsätzlich nur durch die Zahlung der vereinbarten Geldsumme von seiner Schuld befreien. Mit der Zahlung erlischt das monetäre Schuldverhältnis nach BGB § 362 Abs. 1.“ HK,S.37

Es ist echt interessant, was Herr Kratzmann alles in den Gesetzestext rein interpretiert. Der § 362 BGB lautet wortwörtlich: ´Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.´ Mehr nicht! Steht dort etwas von Geld? Steht dort etwas von monetär? Ich kann es beim besten Willen nicht finden. Wenn der Fleischer vom Bäcker ein Brötchen bekommen hat und dem Bäcker jetzt 25 g Wurst schuldet (was vorher mündlich vereinbart wurde), dann ist das Schuldverhältnis erloschen! Punkt aus!

„Ein minimaler Geldgrad ist der Aufrechnung nach BGB § 389 in Verbindung mit § 387 eigen.“ HK,S.37

Schauen wir uns ersteinmal § 387 an: ´Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.´ Der letzte Nebensatz bedeutet nichts weiter, als daß der Vertrag zustande gekommen ist. Was sind nun aber Leistungen ´gleicher Art´? Haare schneiden ist etwas anderes als Brötchen backen. Trotzdem könnten Frisör und Bäcker vereinbaren, einmal Haare schneiden gegen 10 Brötchen zu tauschen. Frisör und Bäcker können die Produktwerte beider Leistungen gegeneinander aufrechnen und schon ist das Schuldverhältnis erloschen. Was sind Gegenstände ´gleicher Art´? Ein Sack Kartoffeln ist etwas anderes als 7,5 g Metall. Bauer und Metallurge können die Produktwerte beider Warenmengen gegeneinander aufrechnen und schon ist das Schuldverhältnis erloschen, weil § 389 besagt: ´Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.´ Wenn die Produktwerte beider Leistungen (Haare schneiden und Brötchen backen) oder beider Gegenstände (Kartoffeln und Metall) einander ´decken´ (d.h. gleich groß sind), sind die Forderungen ohne jegliches Geld erloschen! In beiden Paragrahen steckt also kein ´minimaler Geldgrad´ sondern die Möglichkeit zum produktwertbezogenen Austausch!

„Giralgeld ist auf der Grundlage einer bankenmäßigen Infrastruktur einschließlich der Kundenkonten richtiges Geld und hat den Umweg über BGB § 364 nicht mehr nötig.“ HK,S.49Fn22

Kommentierung im Lexoekon-Artikel Giralgeld

„Die Bereitstellung der im Darlehnsvertrag vereinbarten Kreditsumme eröffnet den monetären Sektor. Hierbei hat sie das Kreditinstitut nach den monetären Vorgaben der Zentralbank zu richten.” HK,S. 53

Im § 488 steht etwas von Geldbetrag aber überhaupt nichts von Kreditsumme: ´Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.´ Herr Kratzmann wirft leider alles durcheinander und verwechselt Kredit mit Geld.

„Der wissenschaftliche Sinn, die Geldfunktionen zur Definition von Geld zu verwenden, ist nicht sehr einleuchtend, da die Vielfalt von Geld nicht erläutert sondern gefunden werden soll.” Kratzmann, S. 62

Ja, Herr Kratzmann. Sie haben eine völlig falsche Vorstellung von Geld und damit auch Schwierigkeiten, seine Funktionen zu verstehen, was ich anhand eines hoffentlich recht einleuchtenden Beispiel erläutern will. Funktional gesehen ist ein Auto zum fahren da. Man kann darin aber auch schlafen, womit sich sofort die Funktion des Autos ändert. In diesem Falle bietet es Schutz, Abgeschiedenheit und Sicherheit. Betrachtet man jetzt nur die zuletzt genannten Funktionen, würde man nie auf ein Auto kommen. Herr Kratzmann spürt diese Schwierigkeit, wenn er schreibt:

„Das Verständnis für Geld erschließt sich daher nur demjenigen, der sich diesem Thema von der Seite seiner Verwendung her nähert.” Kratzmann, S. 62

… und meint damit die Geldfunktionen

„Als Recheneinheit mache das Geld jede Wertauszeichnung erst aussagefähig. Sie ist daher untrennbarer Bestandteil aller Wertangaben.“ HK,S.63

(zuvor Kommentar zu Seite 28) Herr Kratzmann verwendet Recheneinheit hier als Mengeneinheit, weil er sie im Kontext mit Geld verwendet. Mengeneinheiten sind aber keine Größeneinheiten, so daß man damit auch keine ´Wertauszeichnungen´ oder ´Wertangaben´ tätigen kann. Geldmengen und ökonomische Größen sind völlig verschiedene Kategorien und haben nichts miteinander zu tun. 5 Euro ist eine Geldmenge, der Warenwert ist eine Größe. Der Wert einer Größe (sog. Wertangaben) ist wiederum nur als Vielfaches einer Grundeinheit darstellbar. (siehe Messen und Größenwerte)

„Im Rahmen eines Unternehmens findet kein Markt statt, entstehen keine Schulden und damit auch kein Geld. Geldloser Abrechnungsverkehr in geschlossenen Verrechnungssystemen wie z.B. innerhalb eines Konzerns haben keinen Geldwert. Trotzdem besteht natürlich auch hier ein Bedarf an Wertauszeichnungen.“ HK,S.63

Herr Kratzmann, wie sie an anderer Stelle schon geschrieben haben, entsteht Geld in einer Bank und wie sie es schon selber richtig bemerkt haben, darf es auch nur von einer Bank hergestellt werden – es kann folglich in keinem anderen Unternehmen entstehen! Das in einem Unternehmen keine Schulden entstehen, sehe ich anders: jeder Unternehmer schuldet seinen Arbeitern am Monatsende den Lohn. Ja Herr Kratzmann, auch wenn es für einen Juristen schwer vorstellbar ist, der geldlose Abrechnungsverkehr innerhalb von Unternehmen beruht auf der Größe Arbeitszeit und diese Größe wird auch zur Angabe des Produktwertes verwendet. Stellen Sie sich vor, daß wir Ihre Euros gar nicht brauchen. Am Monatsende tauschen die Produzenten die hergestellten Waren zu ihren Produktwerten und brauchen weder Euros noch Juristen. Das mag für Sie zwar ganz schrecklich sein, aber die Werktätigen bräuchten endlich die ganzen Parasiten nicht mehr durchfüttern.

„Zahlungsmittel haben eine Wertaufbewahrungsfunktion, weil Geld als ´Nicht-Sache´ im Prinzip nicht altert. Sachwerte können nach der Veräußerung wertmäßig im Gelde geparkt oder dauerhaft aufbewahrt werden.“ HK,S.66

Hallo Herr Kratzmann, was ist eine Nicht-Sache? Ich glaube, Sie waren zu lange im Religionsunterricht. Diese Welt, in der Sie und ich leben besteht nun mal aus lauter Materie. Damit sollten Sie sich mal langsam anfreunden, weil es dann einfacher ist, diese Welt zu verstehen. Wenn Sie dann endlich einmal den Unterschied zwischen realer Menge (also Materie) und deren Eigenschaften (ausgedrückt mit Hilfe von Größen) verstanden haben, könnten Sie uns freundlicherweise auch einmal mitteilen, von welcher Größe sie reden. Den Gebrauchswert können Sie nicht meinen, weil dieser nur in Bezug zu einem Menschen besteht. Den Tauschwert können Sie auch nicht meinen, weil dieser nur im Moment eines Austausches in Beziehung zum Produktwert der anderen Ware existiert. Also könnten Sie den Produktwert meinen. Dieser ist aber fest mit dem jeweiligen Produkt (Sachwert) verbunden. Ein Brötchen hat einen Produktwert, egal ob es nun veräußert wurde oder nicht – also kann man den Produktwert des Brötchens nicht im Produktwert des Geldes parken oder aufbewahren. Lieber Herr Kratzmann, bitte wiederholen Sie noch einmal den Grundkurs Konsistente Geld- und Werttheorie und melden sich bitte dann noch einmal zu Wort.

„Die Wertaufbewahrungsfunktion läßt sich verstärken, wenn der Inhaber seine Zahlungsmitteln auf Buchgeldkonten überträgt.“ HK,S.66

Herr Kratzmann, wissen Sie was Buchgeld ist? Das ist eine Notiz in ihrem Muttiheft, wie viel Geld sie haben. Angenommen sie schreiben auf die erste Seite 2,50 Euro. Ist diese Notiz nun die 2,50 Euro? Jeder halbwegs gebildete Mensch weiß, das eine Notiz etwas anderes ist als das Bezeichnete. Ein Landschaftsfoto ist doch auch etwas anderes als der Berg, oder? Herr Kratzmann, Sie dürfen das Abbild nicht mit der Realität verwechseln!

„Es ist erstaunlich, daß das heutige Papier- und Buchgeld auch nach dem Verlust jeglichen Substanzwertes unverändert eine solche Bedeutung besitzt. Sein Wert ist nicht aus den rechtlichen Vorschriften ableitbar. Gewiß schreiben die Paragraphen des BGB die Zahlung von Preisen, Mieten, Löhnen etc.pp. in Euro vor, aber die jeweiligen Vertragspartner lassen sich nur auf Geschäfte dieser Art ein, solange sie von der ungeheuren Wahrscheinlichkeit ausgehen können, die Euros seinerseits wieder als Käufer oder Auftraggeber als Zahlungsmittel verwenden zu können. Der Gelderwerber wird das unmittelbare Wertlose weiter schätzen, solange er die dem Geld unterstellte Kaufkraft auch in der Zukunft verbindet.“ Simmel, zit. in HK,S.71

Herr Simmel redet von zwei verschiedenen Größen: einmal vom Produktwert der Euros und zum anderen vom Tauschwert der Euros. Zum Produktwert der Euros siehe Link, zum Tauschwert der Euros siehe Link

„Das heutige Geld hat seinen Wert ausschließlich als Verkörperung des Vertrauens in die Währung. Dieser Wert beruht auf einer Konvention. Die größte Gefahr für das Geld ist daher die Inflation.“ HK,S.72

Herr Kratzmann redet hier vom Tauschwert des Geldes. Nur wenn der Geldbesitzer darauf vertrauen kann, daß der Warenproduzent seine Waren gegen Euro tauscht, haben die Euros überhaupt einen Tauschwert, eben weil die Waren einen Produktwert haben. Das die Euros Verwendung als Geld finden, beruht weniger auf freiwilliger Konvention sondern mehr auf staatlichen bzw. europäischen Zwang per Gesetzen und Verträgen. Und gerade die Institution, die sich um die Wertsicherung der Euros kümmern soll, verstößt mit ihren Geldschöpfungsprogrammen (also der Aufblähung der Geldmenge, was auch Inflation genannt wird) gegen die eigenen Regeln. Liebe Europäer, hier steht es: gerade von der EZB und den Banken geht die größte Gefahr aus, denn niemand anderes als diese dürfen Euros produzieren! (siehe Banknoten

„Alles Geld geht aus der Gewährung von Krediten hervor.“ HK,S.73

Lieber Herr Kratzmann, die kausale Reihenfolge aller ökonomischen Verhältnisse lautet: Produzieren, Tauschen, Konsumieren, Akkumulieren. Diese Reihenfolge gilt auch für das Geld. Es muß erst produziert werden und kann dann erst verliehen werden!

zur Geldschöpfung siehe Artikel Geldschöpfung
zum Geldrückstrom siehe Artikel Geldrückstrom
zum Zentralbank-Dilemma siehe Artikel Zentralbank

Eine ausführliche Diskussion der Kratzmannschen Ansichten findet der geneigte Leser in dem Download Ökonomische Irrtümer eines Juristen